Equal Pay ist einer der wichtigsten Grundsätze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG): Wer über eine Zeitarbeitsfirma wie worKings bei einem Kundenunternehmen eingesetzt wird, soll grundsätzlich das gleiche Arbeitsentgelt erhalten wie vergleichbare Stammmitarbeitende des Einsatzbetriebs.

Ab wann gilt Equal Pay?

Nach spätestens neun Monaten ununterbrochenem Einsatz im selben Kundenbetrieb greift der gesetzliche Equal-Pay-Anspruch in jedem Fall, sofern kein tarifvertraglich abweichender Branchenzuschlag vereinbart wurde. Viele Tarifverträge in der Zeitarbeit regeln über Branchenzuschläge sogar eine schrittweise Angleichung schon deutlich früher.

Was zählt zum Arbeitsentgelt?

Equal Pay bezieht sich nicht nur auf den Stundenlohn, sondern grundsätzlich auf alle vergleichbaren Entgeltbestandteile, etwa Zulagen oder Zuschläge, die vergleichbare Stammbeschäftigte im Kundenbetrieb für die gleiche Tätigkeit erhalten.

Branchenzuschlagstarifverträge

In vielen Branchen – etwa der Metall- und Elektroindustrie, der Chemie oder dem Einzelhandel – gibt es Branchenzuschlagstarifverträge. Sie sehen vor, dass sich dein Entgelt nach bestimmten Einsatzzeiten schrittweise dem Entgeltniveau der Stammbelegschaft annähert, meist über mehrere Zuschlagsstufen.

So behältst du den Überblick

Frage bei deinem Zeitarbeitsunternehmen gezielt nach, welcher Tarifvertrag für deinen Einsatz gilt und ab wann welcher Branchenzuschlag greift. Ein seriöser Personaldienstleister erklärt dir das transparent – bei worKings bekommst du diese Informationen bereits vor Vertragsunterschrift.