Equal Pay regelt die Bezahlung – doch es gibt noch ein zweites, wichtiges Prinzip in der Zeitarbeit: Equal Treatment, die Gleichbehandlung im betrieblichen Alltag. Es gilt, anders als Equal Pay, von Anfang an.
Zugang zu betrieblichen Einrichtungen
Du hast von deinem ersten Arbeitstag an Zugang zu denselben betrieblichen Einrichtungen wie die Stammbelegschaft – zum Beispiel Kantine, Parkplätze oder Aufenthaltsräume. Das muss dir der Einsatzbetrieb nicht erst nach einer Wartezeit gewähren.
Gleiche Ansprüche wie in jedem Arbeitsverhältnis
Auch bei bezahltem Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsfristen hast du die gleichen Ansprüche wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis – unabhängig davon, dass dein Arbeitgeber formal worKings ist und nicht der Einsatzbetrieb.
Equal Pay vs. Equal Treatment
Verwechsle die beiden Begriffe nicht: Equal Pay betrifft die Bezahlung und greift spätestens nach neun Monaten (siehe Equal Pay in der Zeitarbeit), Equal Treatment betrifft die betriebliche Gleichbehandlung und gilt sofort.