Wer Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung in der Praxis vermischt – etwa indem beim Werkvertrag doch fachliche Weisungen erteilt werden –, riskiert eine sogenannte verdeckte Arbeitnehmerüberlassung mit entsprechenden rechtlichen Folgen.

Klare Abgrenzung schützt beide Seiten

Entscheidend ist, dass die tatsächliche Zusammenarbeit zur gewählten Vertragsform passt: Beim Werkvertrag steuert der Auftragnehmer sein Team eigenständig und schuldet ein Ergebnis; bei der Arbeitnehmerüberlassung liegt die fachliche Weisung beim Einsatzunternehmen.

Wie worKings für Klarheit sorgt

Wir beraten Unternehmen bereits im Vorfeld, welches Modell zur geplanten Zusammenarbeit tatsächlich passt, und gestalten Verträge entsprechend eindeutig – das minimiert Haftungsrisiken für beide Seiten.

Im Zweifel lieber fragen

Bestehen Unsicherheiten, welches Modell für ein konkretes Vorhaben passt, lohnt sich ein kurzes Gespräch vorab – das ist deutlich günstiger als eine nachträgliche rechtliche Auseinandersetzung.