Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) setzt der Zeitarbeit eine klare zeitliche Grenze: die Höchstüberlassungsdauer. Sie soll verhindern, dass Zeitarbeit dauerhaft reguläre Beschäftigung ersetzt.
Die gesetzliche Grenze: 18 Monate
Grundsätzlich darfst du höchstens 18 Monate am Stück bei demselben Kundenunternehmen eingesetzt werden. Tarifverträge können davon abweichende Regelungen vorsehen, die bei worKings dann transparent kommuniziert werden.
Was nach 18 Monaten passiert
Danach muss entweder eine Übernahme in eine Festanstellung beim Kundenunternehmen erfolgen, ein Wechsel zu einem anderen Einsatzbetrieb, oder eine Unterbrechung des Einsatzes. Keine dieser Optionen bedeutet automatisch das Ende deiner Beschäftigung bei worKings – oft ergibt sich daraus sogar die Übernahme, auf die viele hinarbeiten.
Guter Nebeneffekt: schnellere Übernahmechance
Praktisch ist die Höchstüberlassungsdauer für viele sogar ein Vorteil: Eine Übernahme in eine Festanstellung ist bereits nach einer Mindesteinsatzdauer von 12 Monaten möglich – deutlich vor Ablauf der 18-Monats-Grenze. Mehr dazu im Artikel Equal Pay in der Zeitarbeit.