Krankheit während eines Zeitarbeits-Einsatzes sorgt bei vielen für Unsicherheit: Wen muss ich informieren – worKings oder den Einsatzbetrieb? Und bekomme ich trotzdem mein Gehalt? Die Antwort ist einfacher, als viele denken.

Wer wird informiert

Melde dich wie bei jedem regulären Arbeitsverhältnis so früh wie möglich bei worKings als deinem Arbeitgeber – und, je nach individueller Absprache, auch direkt beim Einsatzbetrieb, damit dort niemand mit dir rechnet.

Entgeltfortzahlung gilt genauso

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt für dich als Zeitarbeitskraft genauso wie für fest angestellte Mitarbeitende – du musst also keine finanziellen Nachteile allein wegen deines Arbeitgebers fürchten.

Was du mitbringen solltest

Wie in jedem Arbeitsverhältnis brauchst du eine ärztliche Bescheinigung, sobald deine Erkrankung länger als die im Arbeitsvertrag vereinbarte Frist dauert. Dein persönlicher Ansprechpartner bei worKings hilft dir bei Rückfragen zum genauen Ablauf.