Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gilt in der Zeitarbeitsbranche vielfach eine eigene, tarifvertraglich geregelte Lohnuntergrenze, die regelmäßig angepasst wird.
Branchenzuschlagstarifverträge
In vielen Einsatzbranchen gelten zusätzlich Branchenzuschlagstarifverträge, die eine stufenweise Angleichung des Entgelts der Zeitarbeitskraft an das Niveau vergleichbarer Stammmitarbeitender vorsehen – oft schon vor Erreichen der gesetzlichen Equal-Pay-Grenze nach neun Monaten.
Warum das für Einsatzunternehmen relevant ist
Diese Regelungen fließen in die Kalkulation des Verrechnungssatzes ein. worKings berücksichtigt sie automatisch bei jedem Angebot, sodass Sie als Unternehmen sich nicht selbst mit den Details der Tarifwerke auseinandersetzen müssen.
Transparenz als Grundprinzip
Wir legen Ihnen die relevanten Kostenbestandteile transparent offen, statt sie in einem Pauschalpreis zu verstecken – so wissen Sie von Anfang an, worauf sich der Verrechnungssatz stützt.