Freelancer sind für viele Unternehmen eine attraktive Lösung für zeitlich begrenzte Projekte. Damit daraus kein rechtliches Risiko wird, kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit an.
Woran Scheinselbstständigkeit erkannt wird
Entscheidend ist nicht die Bezeichnung im Vertrag, sondern die tatsächliche Durchführung: Wer in den Betriebsablauf eingegliedert ist, feste Arbeitszeiten und Weisungen wie ein Angestellter erhält und überwiegend für einen einzigen Auftraggeber tätig ist, gilt im Zweifel nicht mehr als selbstständig – mit Nachzahlungsrisiken bei Sozialabgaben für das Unternehmen.
Worauf Unternehmen achten sollten
Freie Mitarbeit funktioniert dann rechtssicher, wenn der Freelancer eigenständig arbeitet, eigene Arbeitsmittel nutzt, die Arbeitszeit selbst bestimmt und für mehrere Auftraggeber tätig sein kann. Ein klar abgegrenzter Projektauftrag statt dauerhafter Eingliederung hilft, diese Grenze einzuhalten.
Alternative: Arbeitnehmerüberlassung statt Grauzone
Soll die Fachkraft dagegen eng in Ihren Betrieb eingebunden sein und wie ein Teammitglied mitarbeiten, ist Arbeitnehmerüberlassung über worKings häufig die rechtssicherere Alternative zur freien Mitarbeit – inklusive klar geregelter arbeitsrechtlicher Verantwortung.